
Meta passt kommerzielle Nutzungsbedingungen nach Gegenwind an und streicht umstrittene Klausel zum Web-Scraping für KI-Modelle
Nach öffentlicher Kritik und erheblichem Gegenwind hat Meta seine kommerziellen Nutzungsbedingungen erneut überarbeitet. Der Technologiekonzern entfernt darin Formulierungen, die nahelegten, dass Inhalte von Webseiten – einschließlich Nachrichtenportalen – für das Training seiner künstlichen Intelligenz gescrapt werden dürfen. Konkret wurde ein Passus auf der Seite der kommerziellen Bedingungen gestrichen, der festhielt, dass Meta jegliche Inhalte von entsprechenden Domains, Webseiten oder URLs verwenden dürfe, um Dienste bereitzustellen, zu entwickeln oder zu verbessern. Mit dieser Anpassung reagiert Meta auf den Widerstand gegen die Klausel, die weitreichende Zugriffsrechte auf fremde Webinhalte zur Modellentwicklung suggerierte. Die Überarbeitung stellt eine direkte Reaktion auf die Kontroverse um die Verwendung von Online-Inhalten für eigene KI-Systeme dar und verdeutlicht die Sensibilität bezüglich der Nutzung redaktioneller Inhalte zu Trainingszwecken.














